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Ehefähigkeitszeugnisse


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt immer die Anmeldung einer Eheschließung in einem Standesamt voraus.
  • Der Befreiungsantrag kann nur über das Standesamt gestellt werden. Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie Ihre Eheschließung bei unserem Standesamt an.
  • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
  • Der Antrag wird mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das Oberlandesgericht Dresden weitergeleitet.

Fristen

Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Hinweis: Beachten Sie die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen.

  • Dem Antrag sind grundsätzlich Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und gegebenenfalls zur Auflösung von Vorehe(n) beizufügen. Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (zum Beispiel mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
  • Zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr (für die gerichtliche Entscheidung) ist die Vorlage eines Verdienstnachweises für beide Verlobte erforderlich, aus dem sich die monatlichen Nettoeinkünfte ergeben.

Wichtig: Übersetzungen sind ausschließlich von einem in der Bundesrepublik Deutschland amtlich zugelassenen und beeidigten Urkundenübersetzer zu fertigen.


Gebühren

für das Oberlandesgericht:

  • für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 15,00 bis EUR 305,00
  • bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags: die Hälfte der Gebühr für die Erteilung der Befreiung, mindestens aber EUR 15,00

für das Standesamt:

  • für die Vorprüfung zur Vorlage des Antrags beim Oberlandesgericht: EUR 30,00

Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Rüffer-Lang
Zimmer 16 Nebeneingang
Telefon (0375) 27412 34

Veranstaltungen