Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Gemeinderat statt.
Vorsitz des Gemeindewahlausschusses:
Vorsitzende: Frau Madeleine Benedix
Stellvertretende Vorsitzende: Frau Helga Kuhnert
Wiesenaue 41
08141 Reinsdorf
Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Reinsdorf.
Öffnungszeiten
Montag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER WAHL ZUM GEMEINDERAT
Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024 erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 14 vom 18. April 2024 der Gemeinde Reinsdorf sowie unter Bekanntmachungen 2024 auf unserer Website.
Die öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 7 vom 22. Februar 2024 der Gemeinde Reinsdorf sowie unter Bekanntmachungen 2024 auf unserer Website.
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus Reinsdorf, Zimmer 4.2 und öffnet ab Montag, dem 13. Mai 2024.
Wahlscheinantrag
Bürger der Gemeinde Reinsdorf können zur Antragstellung folgende Möglichkeiten nutzen:
Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) auf elektronischem Weg
PerE-Mail an oder FAX an 0375/27412-50. In dem Antrag sind Name, Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Beantragung der Wahlunterlagen durch schriftlichen Antrag
Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung schicken Sie auf dem Postweg in die Gemeindeverwaltung Reinsdorf, Wiesenaue 41,08141 Reinsdorf oder Sie geben diese persönlich ab. Die Wahlunterlagen werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt oder ausgehändigt.
Persönliche Beantragung von Wahlscheinen mit der Möglichkeit der Briefwahl im Rathaus
In der Zeit vom 13.05. – 07.06.2024 ist das Wahlamt während der Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet. Am Freitag, 07.06.2024 zusätzlich bis 18:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer für eine andere Person Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Briefwahlbüro abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Hinweise:
Bei Antragstellung in der letzten Woche vor dem Wahltermin bitten wir dringend, die Rücklaufzeiten der Post zu bedenken! Der Wahlbrief muss am Wahltag, dem 09.06.2024, bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen.
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen nach dem 05.06.2024 ist nur noch eine Selbstabholung im Briefwahlbüro möglich.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Der Versand erfolgt mit Öffnung des Briefwahlbüros in der Reihenfolge der Antragstellung. Wir bitten hierbei jedoch zu beachten, dass zu Beginn des Briefwahlzeitraumes mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
Bitte beachten Sie, dass bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen die Briefkästen der Deutschen Post AG bzw. der Briefkasten des Rathauses benutzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Briefwahlbüro oder unter der Telefonnummer +49 375 27412-35.