Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
Hinweis: Beachten Sie die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen.
- Dem Antrag sind grundsätzlich Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und gegebenenfalls zur Auflösung von Vorehe(n) beizufügen. Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (zum Beispiel mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
- Zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr (für die gerichtliche Entscheidung) ist die Vorlage eines Verdienstnachweises für beide Verlobte erforderlich, aus dem sich die monatlichen Nettoeinkünfte ergeben.
Wichtig: Übersetzungen sind ausschließlich von einem in der Bundesrepublik Deutschland amtlich zugelassenen und beeidigten Urkundenübersetzer zu fertigen.
für das Oberlandesgericht:
- für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 15,00 bis EUR 305,00
- bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags: die Hälfte der Gebühr für die Erteilung der Befreiung, mindestens aber EUR 15,00
für das Standesamt:
- für die Vorprüfung zur Vorlage des Antrags beim Oberlandesgericht: EUR 30,00