Anträge auf Auskunft vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
- Antragsberechtigte: nahestehende Angehörige
- berechtigtes Interesse / berechtigter Zweck
- überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener bleiben unberührt
Ein Zugang ist ausgeschlossen, wenn ein entgegenstehender Wille des Vermissten oder Verstorbenen vorliegt.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen können Sie auf den bereitstehenden Vordrucken oder online stellen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis bzw. Identitätsfeststellung durch die ortszuständige Meldebehörde
bei Auskunft zu vermissten oder verstorbenen Angehörigen:
- Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (zum Beispiel Geburtsurkunden)
- Vermisstenanzeige/Sterbeurkunde der oder des Angehörigen
bei Verwandten dritten Grades außerdem:
- Nachweis, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind
Gebühren
Auskunft / Einsicht
- für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige: keine
- für ehemalige Stasi-Mitarbeiter und -Begünstigte: EUR 76,69
- Auslagen für weitere Kopien (ab EUR 3,01/3 ct. je Kopie)
Ansprechpartner
EinwohnermeldeamtFrau Voigt
Zimmer 17 Nebeneingang
(0375) 27412 14
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Workshop Räucherkerzen
04. 12. 2024 - Uhr – Uhr
Nikolausfahrt Parkeisenbahn
06. 12. 2024 - Uhr – Uhr
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