Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch über Amt 24 Gewerbeummeldung ummelden.
Fristen:
unverzüglich zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung der gewerblichen Tätigkeit oder Namensänderung
Notwendige Unterlagen
vom Antragsteller beziehungsweise von dem zur Ummeldung Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
wenn die Ummeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Hinweis: In manchen Fällen können für die Ummeldung weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – Auskunft dazu erhalten Sie beim Gewerbeamt
Falls Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist, vergessen Sie nicht, bei der Ummeldung die entsprechende Erlaubnis vorzulegen.
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