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Fällantrag


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

  • Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
  • Der Baum oder das Gehölz ist durch eine Baumschutzsatzung oder Vorschriften zum Arten- und Biotopschutz im BNatSchG oder im SächsNatSchG geschützt.

 

Verfahrensablauf

Legen Sie in Ihrem formlosen Antragsschreiben an die zuständige Behörde (siehe Ansprechstelle) die Gründe für die Ausnahme ausführlich dar. Den Antrag nimmt die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung entgegen. Falls erforderlich, bezieht diese die untere Naturschutzbehörde ein.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Antrag (formlos) mit folgenden Angaben

  • Standort des Gehölzes
  • Art und Größe des Gehölzes
  • zum Grundstück (Gemarkung und Flurstücknummer)
  • ausführliche Begründung

Ansprechpartner

Ortsbauamt

 

Herr Schwarz
Zimmer 19
Telefon (0375) 27412 36


Formulare

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