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Legen Sie in Ihrem formlosen Antragsschreiben an die zuständige Behörde (siehe Ansprechstelle) die Gründe für die Ausnahme ausführlich dar. Den Antrag nimmt die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung entgegen. Falls erforderlich, bezieht diese die untere Naturschutzbehörde ein.
Antrag (formlos) mit folgenden Angaben
Herr Schwarz
Zimmer 19
(0375) 27412 36
22. 11. 2024
23. 11. 2024