Fundanzeige
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Wertgegenstand finden, können Sie diesen in der Fundbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises abgeben.
Bei der Fundbehörde füllen Sie eine Fundanzeige aus und geben eventuell einen Finderlohn oder Aufwendungsersatz an. Zudem haben Sie die Möglichkeit einen Eigentumserwerb anzugeben. Dieser tritt ein, wenn die Fundsache nicht innerhalb der Frist abgeholt wurde.
Fristen
Die Fundanzeige hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen. Die Ablieferung an die Fundbehörde sollte zeitnah, spätestens zehn Arbeitstage nach dem Fund, erfolgen.
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Notwendige Unterlagen
Die Fundanzeige (erhältlich bei uns im Fundbüro oder auf dieser Seite) hat mindestens Ort und Zeit des Fundes und eine möglichst genaue Beschreibung der Fundsache zu enthalten. Weiterhin gibt der Finder seine Kontaktdaten sowie die Erklärung zu seinen Finderrechten (Finderlohn, Aufwendungsersatz und Eigentumserwerb) ab.
Gebühren
keine
Ansprechpartner
ÖffentlichkeitFrau Biedermann
Zimmer 12
(0375) 27412 40
Formulare
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
23. Wiesenaueschau
23. 11. 2024
Workshop Räucherkerzen
27. 11. 2024 - Uhr – Uhr