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Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Jahr für Jahr werden deutschlandweit weit über 100 Millionen Euro für Silvesterfeuerwerk ausgegeben. Viele sind der Meinung, dass Silvester ohne Knallerei und Raketen nur halb so viel Spaß macht. Dabei stellt Pyrotechnik unter anderem ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit dar, Haustiere und wild lebende Tiere geraten unter enormen Stress und große Mengen an Müll werden produziert.

 

Wir möchten Sie unter anderem aus diesen Gründen darum bitten, folgende acht Punkte zu beachten:

 

  1. Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über gekauft, sowie gezündet werden und sind bereits für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Dazu zählen unter anderem Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder beim Umgang mit Feuerwerkskörpern nicht ohne Aufsicht lassen.

     

  2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen. Zur Klasse II gehören unter anderem Böller, Raketen, Fontänen sowie Batterien.

     

  3. Illegal hergestellte Feuerwerkskörper, speziell aus dem Ausland, stellen ein unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit der Käufer und unbeteiligter Dritter dar, da die Herkunft meist ebenso unklar wie die Zusammensetzung der Feuerwerkskörper ist. Jedes Jahr aufs Neue kommt es zu Unfällen mit Verletzten und sogar Toten, welche durch illegale Feuerwerkskörper verursacht werden. Wer nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland einführt, riskiert ein Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz. Dabei ist eine Strafe von bis zu 50.000 EUR möglich, wenn bei Kontrollen illegale Feuerwerkskörper entdeckt werden.

     

  4. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist nach §23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten. 

     

  5. Es sollte generell nur Feuerwerk verwendet werden, welches von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen ist sowie das 

    europäische CE-Zeichen trägt.

     

  6. Anwohner sollten am Silvesterabend rechtzeitig kontrollieren, ob Fenster und Türen geschlossen sind. Dazu gehören vor allem auch Dachfenster und Balkontüren.

     

  7. Nach Beendigung des Feuerwerks sind die Rückstände von Straßen, Wegen und vor allem von Gehwegen zu beseitigen.

    Die Straßenreinigung im neuen Jahr stellt regelmäßig einen enormen Kosten- und Arbeitsaufwand dar, welcher eigentlich vermieden werden könnte.

     

Sollte es unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu Verletzungen oder einem Brand kommen, gilt: Ruhe bewahren!

 

Rettungsdienst und/oder Feuerwehr sind über die Notrufnummer 112 zu verständigen und ggf. ist Erste Hilfe zu leisten.

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Veröffentlichung

Reinsdorf
Di, 12. Dezember 2023

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