Steuererklärung 2023 - Das Einwohnermeldeamt informiert!
Steuererklärung 2023
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023 ist bis 31. August 2024 abzugeben.
Die Steuererklärungsvordrucke für das Kalenderjahr 2023 liegen ab sofort im Einwohnermeldeamt bereit.
Wir bitten Sie, für die Abholung der Vordrucke einen Termin mit dem Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 0375/27412-14 oder online zu vereinbaren. Wir stellen Ihnen dann gerne vorab die gewünschten Unterlagen zusammen und reichen Ihnen diese zum vereinbarten Abholtermin aus oder übersenden Ihnen auch gern die Unterlagen. Sie können die Formulare selbstverständlich auch per EMail unter bestellen.
Öffnungszeiten (nur nach vorheriger Anmeldung):
Montag: | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Steuererklärungsvordrucke 2023
Mit welchem Formular erkläre ich was?
Hauptvordruck (ESt1A) | wird bei allen Einkommenssteuererklärungen benötigt |
Anlage Vorsorgeaufwand | Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Arbeitslosen-versicherungen |
Anlage Sonderausgaben | Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten |
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen | Steuerermäßigung für haushaltsnahe Be- schäftigungsverhältnisse, Dienst- und Hand- werkerleistungen |
Anlage N | Bezug von Arbeitslohn, Abzug zugehöriger Werbungskosten (ggf. für jeden Ehegatten auszufüllen) |
Anlage Kind | Steuerbegünstigungen für ein Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht (für jedes Kind eine Anlage) |
Anlage R | Bezug von Alters-, Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Erziehungsrenten (ggf. für jeden Ehegatten auszufüllen) |
Anlage R-AB/bAV | Bezug von Leistungen aus einem Altersvorsorge- /Riestervertrag oder der betrieblichen Altersversorgung |
Anlage KAP | Kapitalerträge (ggf. für jeden Ehegatten auszufüllen) |
Anlage V | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Grundstücken |
Anlage AV | Abzug von Beiträgen zu einem Altersvorsorgevertrag („Riester-Rente“) |
Anlage Unterhalt | Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen |
Anlage außergewöhnliche Belastung | Krankheits-/Pflegekosten, Behinderten-, Hinterbliebenen- und Pflegepauschbetrag
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Weitere Vordrucke stehen auch im Internet zur Verfügung unter: www.steuern.sachsen.de und www.formulare-bfinv.de
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