Führerschein-Umtausch
Personen mit Geburtsjahrgang 1965 bis 1970 müssen ihren Führerschein, sofern der bisherige bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde (Papierführerschein), bis spätestens zum 19. Januar 2024 umtauschen.
Der Umtausch erfolgt im
Landratsamt Zwickau
Straßenverkehrsamt
Sachgebiet Fahrerlaubniswesen
Gerhard-Hauptmann-Weg 2
08371 Glauchau.
Ein Umtausch ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, entweder telefonisch unter der Rufnummer 0375 4402-24312 oder online möglich.
Laut dem Landratsamt Zwickau (www.landkreis-zwickau.de) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vor Ort vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 6 €.
- der bisherige Führerschein
- falls vorhanden, bitte den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung vorlegen (sog. VK 30)
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht von dem Landkreis Zwickau ausgestellt wurde.
Die Karteikartenabschrift ist nicht notwendig, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung des Kartenführerscheines beträgt 30,30 €.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Zwickau www.landkreis-zwickau.de .
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