Friedrichsgrün | zur StartseiteGewerbegebiet "Kirchstraße" | zur StartseiteSt.-Jakobus-Kirche Reinsdorf | zur StartseiteWilhelmshöhe | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schöffenwahl 2023

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden Jugendschöffen, Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter neu gesucht und neu bestellt.

 

Wenn Sie sich für die Gesellschaft engagieren wollen, dann bewerben Sie sich bitte als Schöffe für die ehrenamtliche Gerichtsbarkeit.

 

Gesucht werden in unserem Landkreis Zwickau eine bestimmte, noch nicht genau bezifferte Anzahl Frauen und Männer, die am Landgericht Zwickau, den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal und am Verwaltungsgericht in Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 

Schöffen und ehrenamtliche Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Die gewählten Schöffen und ehrenamtlichen Richter werden pro Jahr voraussichtlich an ca. vier bis zwölf Sitzungstagen teilnehmen. Dafür sind sie vom Arbeitgeber freizustellen und dürfen deshalb keine Nachteile durch diesen erfahren. Die Entschädigung für die Schöffentätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.

 

Bei den Bewerbungen ist zu unterscheiden zwischen dem

 

Jugendschöffenamt

Schöffenamt beim Verwaltungsgericht Chemnitz

Schöffenamt beim Amtsgericht bzw. Landgericht Zwickau.

 

Die Gemeinde Reinsdorf erstellt eine Vorschlagsliste für Schöffen beim Amtsgericht sowie Landgericht Zwickau.

Der Landkreis Zwickau ist zuständig für die Erstellung der Vorschlagsliste für das Jugendschöffenamt sowie für das Schöffenamt beim Verwaltungsgericht Chemnitz.

 

Sollten Sie Interesse für diese ehrenamtliche Tätigkeit haben, dann reichen Sie die Bewerbungsunterlagen bis spätestens Freitag, dem 14. April 2023 in der

 

Gemeindeverwaltung Reinsdorf

Standesamt

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

 

ein.

 

Das Formular finden Sie unter folgendem Link: Formular Bewerbung Schöffe.

 

Bei Fragen steht Ihnen  Frau Kati Rüffer-Lang unter der Telefonnummer 0375 27412-34 gern zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement!

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Reinsdorf
Do, 16. Februar 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

27. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

28. 11. 2024 - Uhr – Uhr