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Walpurgisfeuer 2024

Die in unserer Region traditionellen Walpurgisfeuer werden am kommenden Dienstag, dem 30.04.2024 auch in unserer Gemeinde wieder entfacht. Neben den vielen kleinen privaten Feuern wurden durch die Freiwilligen Feuerwehren unserer Gemeinde erneut Veranstaltungen an den bekannten Standorten vorbereitet. Feuer, welche zu gewerblichen Zwecken abgebrannt werden sollen, zählen nicht zum Brauchtum und sind von einer Genehmigung ausgeschlossen.
 

Um ein sicheres Abbrennen vor allem der privaten Feuer zu gewährleisten, bitten wir alle Veranstalter um Beachtung folgender, allgemeiner Hinweise:

  • maximal Abmessungen: 2m Durchmesser, 1,5m Höhe

  • Einhaltung eines ausreichenden Abstands zur Umliegenden Bebauung und Vegetation, z. B. mindestens 100 m zu Waldgebieten 

  • Widerruf der Genehmigung ab der amtlichen Waldbrandgefahrenstufe 3 (Landkreis Zwickau)

  • Verwendung von trockenem, naturbelassenem Holz

  • ständige Beaufsichtigung des Feuers bis dieses vollständig gelöscht wurde

  • Vermeidung von Rauch, Funkenflug und Gerüchen, sodass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen für Dritte entstehen

 

Es empfiehlt sich weiterhin, dass eine ausreichende Menge an Löschwasser bereitgestellt wird, sodass im Notfall schnell reagiert werden kann. Nicht zuletzt ist auch die Wetterlage für ein gefahrloses Abbrennen der Feuer ausschlaggebend.

 

Sollte aufgrund länger anhaltender Trockenheit am Walpurgisabend die Waldbrandgefahrenstufe 3 für den Landkreis Zwickau gelten, so dürfen auch bereits genehmigte Feuer aus Sicherheitsgründen nicht abgebrannt werden.

 

Holzhaufen bieten zahlreichen Tieren eine willkommene Deckung, Behausung oder Nistmöglichkeit. Das Holz ist deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten. Wird das Brennmaterial länger als drei Tage vor dem Feuer am Abbrennplatz gesammelt, so ist dieses zum Schutz von Tieren vor dem Abbrennen zwingend umzustapeln.

 

Es ist ebenso zu beachten, dass keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn, Dritte oder Verkehrsteilnehmer entstehen dürfen. 

 

Telefonnummer für Rückfragen: Ordnungsamt Gemeinde Reinsdorf, 0375 274 12 16

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27. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

28. 11. 2024 - Uhr – Uhr