Information zur Lärmkartierung
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, verankert im Bundesimmissionsschutzgesetz, besteht für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, aber auch für Kommunen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz/ Jahr die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Mit der regelmäßigen fünfjährigen Kartierung soll die Lärmbelastung
im Einwirkungsbereich von Lärmquellen ermittelt werden und durch die Aktionsplanung eine Auseinandersetzung mit der Lärmsituation erfolgen sowie Schutzmaßnahmen und Lärmminderungen initiiert werden.
Reinsdorf ist mit zwei Straßen, die das Gemeindegebiet durchschneiden, der Autobahn 72 und den stark befahrenen Autobahnzubringer S 283 Lößnitzer Straße betroffen.
Im Jahr 2022 erfolgte landesweit durch den Freistaat Sachsen die letzte Lärmkartierung. Auf dieser Grundlage sind betroffene Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen. Die Verfahren dazu erfolgen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und sollen bis Juli 2024 für den aktuellen Fünf-Jahres-Turnus
abgeschlossen werden.
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