Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Donnerstag, 20. Juli 2023 Landkreis Zwickau informiert:
Um in dieser witterungsbedingten Niedrigwassersituation den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu schützen wird der Eigentümer– und Anliegergebrauch beschränkt und die Wasserentnahme über Pumpvorrichtung aus Bächen, Flüssen und Seen bis einschließlich 31. Oktober 2023 untersagt.
Um in dieser witterungsbedingten Niedrigwassersituation den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu schützen und ein Trockenfallen von Gewässer-abschnitten oder ganzer Gewässer zu verhindern, hat das Landratsamt des Landkreises Zwickau entschieden, den Eigentümer– und Anliegergebrauch zu beschränken und die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) mittels Pumpvorrichtung bis einschließlich 31. Oktober 2023 zu untersagen.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 22. Juli 2023 in Kraft. Bekannt gemacht wird sie am 21. Juli 2023 im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau.
Die bisher in diesem Jahr gefallenen Niederschlagsmengen liegen erneut weit unter dem Durchschnitt, begründet die untere Wasserbehörde diese Maßnahme. Aktuell haben sich durch das Ausbleiben der Niederschläge und die extremen hohen Lufttemperaturen in den oberirdischen Gewässern des Landkreises Zwickau sehr niedrige Wasserstände eingestellt. So sind die Abflüsse in den Gewässern fast alle unter die langjährig beobachteten mittleren Niedrigwasserabflüsse (MNQ) gefallen bzw. liegen nur geringfügig über MNQ. Eine Verbesserung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar.
Die Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern durch Privatpersonen verschärfen diese Situation dramatisch. Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0375 4402-26210 oder per E-Mail an zur Verfügung.
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