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Information Vollbiologische Kleinkläranlagen

Der RZV Zwickau/Werdau informiert:

 

Die umweltgerechte und gesetzeskonforme Abwasserentsorgung bildet einen wichtigen Bestandteil des Gesundheitsschutzes. Die direkte Einleitung von vorgeklärtem Abwasser aus vollbiologischen Kleinkläranlagen nimmt dabei deutlichen Einfluss auf die Qualität von Gewässern und Grundwasser. Der ordnungsgemäße Betrieb dieser Anlagen gilt als unerlässliche Voraussetzung für den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern.


Neben einer regelmäßigen Eigenkontrolle der vollbiologischen Kleinkläranlage umfasst der ordnungsgemäße Betrieb einer solchen Anlage ebenfalls eine turnusmäßige Wartung durch ein fachkundiges Wartungsunternehmen sowie eine regelmäßige Schlammabfuhr.


Ausschlaggebend für eine erforderliche Schlammentsorgung und damit Aufforderung an den Eigentümer zur Entsorgung des Klärschlamms ist zunächst das übermittelte Wartungsergebnis.


Weiterhin ist der maximale Entsorgungszyklus beim Betreiben einer vollbiologischen Kläranlage dringend einzuhalten. Die Abwassersatzung des RZV Zwickau/Werdau vom 15.02.2019 regelt unter § 19 Absatz 4 hierzu Folgendes:


„…Der maximal zulässige Entsorgungszyklus darf jedoch unter Anwendung der Absätze 2 bis 4 fünf Jahre nicht übersteigen. Erfolgt bei Kleinkläranlagen innerhalb von 5 Jahren keine bedarfsgerechte Entleerung, kann der Zweckverband oder der nach § 1 Absatz 1, Satz 3 beauftragte Dritte eine Entsorgung veranlassen.“


Die Beachtung und Einhaltung dieser Frist obliegt den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlage. Die Wartungsprotokolle enthalten dabei nicht zwangsläufig eine entsprechende Information zur notwendigen Entleerung nach fünf Jahren.


Bitte beachten Sie hinsichtlich notwendiger Schlammentsorgungen die Hinweise in den jeweiligen Wartungsprotokollen sowie die Anforderungen der Satzung zur Einhaltung des maximalen Entsorgungszyklus zur Vermeidung von kostenpflichtigen Maßnahmen. Die Satzung finden Sie auf der Homepage unter: Abwassersatzung.


Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des RZV Zwickau/Werdau gern zur Verfügung.
Kontakt:

 

www.rzv-zwickau-werdau.de

0375 28 36 99 0

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 25. Juli 2023

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