Der Landkreis Zwickau informiert: Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechts
Am 6. Januar 2024 hat das Landratsamt Zwickau eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechts bekanntgegeben.
Die Allgemeinverfügung gilt für den Zeitraum vom Montag, dem 8. Januar 2024, 0:00 Uhr, bis Montag, dem 15. Januar 2024, 24:00 Uhr, für die Durchführung von Versammlungen, welche die Thematiken „Bauernproteste“ oder „Generalstreik“ betreffen.
Weitere Informationen zur Allgmeinverfügung finden sie << hier >>
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