Rauchmelderpflicht seit dem 01.01.2024
Warum Rauchmelder?
Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand also in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Mit Ende der Übergangsfrist in Sachsen zum 31.12.2023 gilt die Rauchmelderpflicht nun vollumfänglich für den privaten Wohnraum in allen 16 Bundesländern.
Seit dem 01.01.2024 gelten somit in Sachsen folgende Regelungen:
Einbau von Rauchmeldern in allen Bestandsbauten bzw. Altbauten. Hinweis: Bereits seit dem 01.01.2016 müssen bei Neu- und Umbauten Rauchmelder, spätestens bei der Bezugsfertigkeit, vorhanden sein.
Wo sind Rauchmelder anzubringen?
In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Aus dem Schutzzweck dieser Regelung folgt, dass die rechtlich relevante Entscheidung, ob ein bestimmter Aufenthaltsraum zum Schlafen von Personen bestimmt ist, der tatsächliche Nutzer der Wohnung bzw. des Objektes trifft, der die Nutzungsbestimmung seiner Räume auch jederzeit ändern kann und darf.
In allen Fluren im Objekt bzw. in der Wohnung, die „zu diesen (zum Schlafen von Personen bestimmten) Aufenthaltsräumen“ bzw. von dort ins Treppenhaus oder/und ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der gegen die Wohnräume nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls „mit mindestens einem Rauchwarnmelder“, zweckmäßigerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
Der Eigentümer (des selbstgenutzten und vermieteten Wohnraums) muss die Rauchmelder installieren.
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (d.h. der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer.
In gewerblich genutzten Objekten (Krankenhäuser, Heime, Beherbungsstätten etc.): der nach Miet- oder Pachtvertrag Zuständige. Regelt der Vertrag dazu nichts: der Eigentümer/Vermieter.
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