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Räumpflicht bei einseitigem Gehweg

Befindet sich nur auf einer Straßenseite ein Gehweg, so ist im Winter nicht nur der Eigentümer des Grundstücks direkt am Gehweg zum Räumen und Streuen verpflichtet, sondern auch der Eigentümer auf der anderen Straßenseite. Welcher der beiden Eigentümer den Räum- und Streudienst durchführen muss, richtet sich nach der Jahreszahl: 

gerade Jahreszahl
Der Eigentümer, dessen Grundstück direkt an den Gehweg angrenzt.

ungerade Jahreszahl
Der Eigentümer, dessen Grundstück dem Gehweg gegenüber liegt.

 

Seit 01.01.2024 sind somit wieder diejenigen Eigentümer verpflichtet, deren Grundstück direkt am Gehweg liegt.

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Veröffentlichung

Reinsdorf
Mi, 17. Januar 2024

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