Sommerzeit ist Reisezeit
Das Einwohnermeldeamt informiert:
Das Einwohnermeldeamt empfiehlt, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt zu erkundigen, welche Dokumente zur Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind und wie lange diese bei Reiseantritt noch mindestens gültig sein müssen. Hier gehts zur Website: Auswärtiges Amt
Wenn Sie ein neues Ausweisdokument benötigen, bitten wir dringend um vorherige Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt, entweder telefonisch unter der Rufnummer 0375 27412-14 oder direkt über unser Termintool unter Terminbuchung.
Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument! Wir weisen darauf hin, dass durch den Wegfall des Kinderreisepasses und den damit verbundenen erhöhten Bestellungen von Personalausweisen und e-Reisepässen die Produktionszeiten bei der Bundesdruckerei, insbesondere vor Ferienbeginn deutlich länger sind.
Personalausweis (PA)/vorläufiger Personalausweis
Personalausweise können grundsätzlich ab Geburt ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr. Ein vorläufiger PA wird ausgestellt, wenn sofort ein Dokument benötigt wird (z.B. für Behördengänge). Der vorläufige PA hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Ein PA wird nur auf persönlichen Antrag ausgestellt. Der Antragsteller kann sich nicht vertreten lassen. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den PA selbst ohne Zustimmung der Eltern beantragen. Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt 3 – 4 Wochen.
Kosten für Personen unter 24 Jahre | (6 Jahre Gültigkeit) | 22,80 € |
Kosten für Personen ab 24 Jahre | (10 Jahre Gültigkeit) | 37,00 € |
Kosten vorläufiger PA | (3 Monate Gültigkeit) | 10,00 € |
e-Reisepass (RP) 32 Seiten
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt man bei der Einreise einen Reisepass. Dieser muss persönlich beantragt werden. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich. Die Bearbeitung bei der Bundesdruckerei kann bis zu 6 Wochen dauern. Bei dringenden Fällen kann mit einem Aufpreis von 32 € ein Express-Reisepass mit einer Bearbeitungsdauer von 3 - 4 Werktagen beantragt werden.
Kosten für Personen unter 24 Jahre | (6 Jahre Gültigkeit) | 37,50 € |
Kosten für Personen ab 24 Jahre | (10 Jahre Gültigkeit) | 70,00 € |
Aufpreis Reisepässe 48 Seiten beträgt | 22,00 € | |
Aufpreis Express-Reisepass beträgt | 32,00 € |
Für alle vorgenannten Dokumente sind folgende Unterlagen für die Antragstellung notwendig:
Geburtsurkunde für Ledige / Heiratsurkunde für Verheiratete (zum Nachweis der Namensführung)
bisheriges Dokument (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
aktuelles biometrisches Passfoto des Antragstellers (nicht älter als 2 Jahre)
neu: Die Bilderfassung kann für einen Aufpreis auch im Einwohnermeldeamt erfolgen
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