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Brandgefahren

Die letzten Wochen waren von einer unbeständigen Witterungsphase mit wiederkehrenden Regenfällen geprägt. Man sollte sich jedoch nicht täuschen lassen, da schon wenige trockene und sommerliche Tage ausreichen können, um die Vegetationsbrandgefahr zu erhöhen.

 

Aus diesem Grund gilt es besonders achtsam zu sein und vor allem in den Sommermonaten regelmäßig die Entwicklung der Waldbrandgefahr- und Graslandfeuer-Indexe (www.sachsenforst.de oder www.dwd.de/waldbrand) aufmerksam zu verfolgen.

Je höher der Index, umso größer ist die Gefahr einer Brandausbreitung. 

 

Mit steigenden Gefahrenstufen können auch Verbote, wie das Befahren von Straßen und Wege im Wald, einhergehen.

 

Allg. Hinweise, wie beispielsweise

 

  • der Verzicht auf Gerätschaften zum Verbrennen von Unkraut oder auch

  • das restlose Ablöschen von Holzkohle/ Briketts vor der Entsorgung,

 

sollten jederzeit Berücksichtigung finden.

 

Benachrichtigen Sie stets bei Feststellung einer Rauchentwicklung oder eines Feuers sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.

 

Wer entsprechende Brandgefahren oder -schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, kann zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch den Einsatz der Feuerwehr entstehen, verpflichtet werden.

 

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